DRK Schlossblick Klütz
Pfarrhufe 5, 23948 Klütz · barrierefrei
Pflegeheime in Klütz (Nordwestmecklenburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Pfarrhufe 5, 23948 Klütz · barrierefrei
Lindenring 60, 23948 Klütz · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ostseeallee 42, 23946 Boltenhagen · 3 km
Tannenbergstraße 26, 23936 Grevesmühlen · 13 km
Rudolf-Breitscheid-Straße 62, 23968 Wismar · 18 km
Käferweg 1, 23966 Wismar · 19 km
Mecklenburger Landstraße 2-12, 23570 Lübeck · 20 km · barrierefrei
Mecklenburger Landstraße, 23570 Lübeck · 20 km
Störtebekerstraße 2, 23966 Wismar · 20 km
Alte Werft 6, 23570 Lübeck · 20 km
Auf der Helling 12, 23966 Wismar · 20 km
Rose 30b, 23570 Lübeck · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.