Seniorenhaus Zur Buche
Granastraße 114, 54329 Konz
Pflegeheime in Konz (Landkreis Trier-Saarburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Granastraße 114, 54329 Konz
Seif-Wald-Ring 1, 54329 Konz
Brunostraße 27, 54329 Konz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Eurener Straße 170, 54294 Trier · 5 km
An der Härenwies 31, 54296 Trier · 5 km · barrierefrei
Löwenbrückener Straße 3, 54290 Trier · 6 km · barrierefrei
Schulstraße 49-51, 54311 Trierweiler · 7 km · barrierefrei
Trier · 7 km
Frauenstraße 7, 54290 Trier · 7 km
Ostallee 67, 54290 Trier · 7 km · barrierefrei
Irminenfreihof 3, 54290 Trier · 7 km
In der Olk 6, 54290 Trier · 7 km · barrierefrei
Böhmerstraße 14, 54290 Trier · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Konz
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.