Pflegeheime in Pluwig
Pflegeheim in Pluwig (Landkreis Trier-Saarburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
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In der Umgebung von Pluwig
Senioren- und Pflegeheim Härenwies Trier
An der Härenwies 31, 54296 Trier · 7 km · barrierefrei
Seniorenhaus Zur Buche
Seif-Wald-Ring 1, 54329 Konz · 8 km
Senioren-Residenz Niederweiler Hof - Trier
Löwenbrückener Straße 3, 54290 Trier · 8 km · barrierefrei
Hospiz Trier
Ostallee 67, 54290 Trier · 8 km · barrierefrei
DRK Seniorenzentrum Konz
Brunostraße 27, 54329 Konz · 9 km
Seniorenresidenz am Zuckerberg
Frauenstraße 7, 54290 Trier · 9 km
Helenenhaus
Trier · 9 km
Wohnpark St. Elisabeth
In der Olk 6, 54290 Trier · 9 km · barrierefrei
Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth
Böhmerstraße 14, 54290 Trier · 9 km
Seniorenzentrum AGO Trier
Eurener Straße 170, 54294 Trier · 10 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.