Pflegeheime in Kronach
Pflegeheime in Kronach (Landkreis Kronach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
BRK Seniorenhaus
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In der Umgebung von Kronach
Sonnen-Blick Altenpflegeheim
Lessingstraße 16, 96328 Küps · 7 km
Kathi-Baur-Alten- und Pflegeheim St. Heinrich
Kirchleiner Straße 5, 96224 Burgkunstadt · 12 km
"Haus im Park" - Wohn- und Pflegeheimheim für geistig behinderte Menschen
An der Steinach 29A, 96524 Gemeinde Föritztal · 14 km · barrierefrei
Friedrich-Baur-Altenwohn- und Pflegezentrum St. Kunigund
Bürgermeister-Böhmer-Straße 3, 96264 Altenkunstadt · 14 km
Seniorenresidenz "Schloss Mupperg"
Gemeinde Föritztal · 14 km
Caritas Alten- und Plegeheim
Stadtsteinach · 15 km
Außerklinische Intensivpflege Linimed Kulmbach
Auf der Höhe 8, Kulmbach · 15 km
Mainleuser Stift
Lämmerweg 2, 95336 Mainleus · 15 km
Wohngemeinschaft Herramhof
Weberstraße 36, 95336 Mainleus · 16 km
Seniorenwohnanlage Mainpark
Schwedensteg 6, 95326 Kulmbach · 17 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kronach
Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.