Haus Casa Reha Werrehof
Friedrich-Ebert-Straße 4, 32791 Lage
Pflegeheime in Lage (Kreis Lippe). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Friedrich-Ebert-Straße 4, 32791 Lage
Teutoburger-Wald-Straße 16A, 32791 Lage · barrierefrei
Karolinenstraße 3, 32791 Lage
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stoddartstraße 46-48, 32758 Detmold · 4 km
Gartenstraße 38, 33813 Oerlinghausen · 6 km
Am Fischerteich 40, 32758 Detmold · 6 km
Askampstraße 3, 33818 Leopoldshöhe · 7 km
Moltkestraße 27-29, 32756 Detmold · 7 km
Elisabethstraße 28, 32756 Detmold · 7 km
Danziger Straße 18, 33813 Oerlinghausen · 8 km
Sofienstraße 43, 32756 Detmold · 8 km
Sofienstraße 39, 32756 Detmold · 8 km
Marienstraße 31, 32756 Detmold · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lage
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.