Pflegeresidenz am Polle
Marktweg 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Pflegeheime in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Marktweg 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Holter Straße 263, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Semmelweisweg 15, 33689 Bielefeld · 5 km
Semmelweisweg 3, 33689 Bielefeld · 5 km · barrierefrei
Verler Straße 256, 33689 Bielefeld · 5 km · barrierefrei
Schlepperweg 22, 33689 Bielefeld · 5 km
Senner Hellweg 278, 33689 Bielefeld · 6 km · barrierefrei
Rheinallee 45a, 33689 Bielefeld · 6 km · barrierefrei
Am Kalderberg 2, 33813 Oerlinghausen · 7 km · barrierefrei
Paderborner Straße 31, 33415 Verl · 8 km
Danziger Straße 18, 33813 Oerlinghausen · 8 km
Bielefeld · 9 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.