Pflegedienst & Betreutes Wohnen
Genossenschaftsstraße 22, 07957 Langenwetzendorf
Pflegeheim in Langenwetzendorf (Greiz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Genossenschaftsstraße 22, 07957 Langenwetzendorf
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Bahnhofstraße 2, 07950 Zeulenroda-Triebes · 6 km
Leonhardtstraße 58, 07973 Greiz · 7 km · barrierefrei
Am Carolinenfeld 2-5, 07973 Greiz · 7 km
Karl-Liebknecht-Platz 3, 07973 Greiz · 8 km
Herrmannsgrüner Straße 6, Greiz · 9 km
Stadtbachring 29, 07937 Zeulenroda-Triebes · 9 km
Pausaer Straße 80, 07937 Zeulenroda-Triebes · 10 km
Goetheallee 24, 07937 Zeulenroda-Triebes · 10 km
Greizer Straße 1a, 08428 Langenbernsdorf · 12 km · barrierefrei
Brockauer Straße 2, 08491 Netzschkau · 13 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.