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Lindenweg 2, 07955 Auma-Weidatal
Pflegeheime in Auma-Weidatal (Greiz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Lindenweg 2, 07955 Auma-Weidatal
Lindenweg 4, 07955 Auma-Weidatal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stadtbachring 29, 07937 Zeulenroda-Triebes · 7 km
Goetheallee 24, 07937 Zeulenroda-Triebes · 8 km
Bahnhofstraße 2, 07950 Zeulenroda-Triebes · 8 km
Pausaer Straße 80, 07937 Zeulenroda-Triebes · 9 km
Arnshaugker Straße 35, 07806 Neustadt an der Orla · 12 km
Am Gries 29, 07806 Neustadt an der Orla · 13 km
Bahnhofstraße 16, 07589 Münchenbernsdorf · 13 km
Genossenschaftsstraße 22, 07957 Langenwetzendorf · 13 km
Paul-Scharf-Straße 80, 07952 Pausa-Mühltroff · 15 km
Berthold-Schmidt-Straße 7-9, 07907 Schleiz · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.