Arbeiterwohlfahrt
Stedinger Straße 67a, 27809 Lemwerder
Pflegeheime in Lemwerder (Landkreis Wesermarsch). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Stedinger Straße 67a, 27809 Lemwerder
Stedinger Straße 67, 27809 Lemwerder
Wiesenstraße 1b, 27809 Lemwerder
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zum Alten Speicher 6, 28759 Bremen · 1 km
Aumunder Feldstraße 2, 28757 Bremen · 2 km · barrierefrei
Lesumstraße 1, 28759 Bremen · 2 km
Kuhstraße 3, 28755 Bremen · 3 km
Löhstraße 44, 28755 Bremen · 3 km
Löhstraße 44a, Bremen · 3 km
Hammersbecker Straße 203, 28755 Bremen · 3 km
Billungstraße 31-33, 28759 Bremen · 4 km
Billungstraße 21, Bremen · 4 km
Blauholzmühle 32, 28717 Bremen · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lemwerder
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.