Pflegeheim Elisabeth
Eichenweg 13, 96215 Lichtenfels
Pflegeheim in Lichtenfels (Landkreis Lichtenfels). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Eichenweg 13, 96215 Lichtenfels
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Am Kurpark 6, 96231 Bad Staffelstein · 7 km · barrierefrei
Viktor-von-Scheffel-Straße 11, 96231 Bad Staffelstein · 7 km · barrierefrei
Pfarrgasse 10, 96237 Ebersdorf b.Coburg · 8 km
Bürgermeister-Böhmer-Straße 3, 96264 Altenkunstadt · 13 km
Sandleite 7, 96260 Weismain · 14 km · barrierefrei
Kirchleiner Straße 5, 96224 Burgkunstadt · 14 km
Kükenthalstraße 19, 96450 Coburg · 14 km
Sonntagsanger 13, 96450 Coburg · 15 km
Lessingstraße 16, 96328 Küps · 15 km
Bahnhofstraße 21-23, 96450 Coburg · 15 km · barrierefrei
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lichtenfels
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.