ItzTerrassen
Sonntagsanger 13, 96450 Coburg
Pflegeheime in Coburg. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sonntagsanger 13, 96450 Coburg
Callenberger Straße 35-37, 96450 Coburg
Callenberger Straße 35, 96450 Coburg
Max-Böhme-Ring 18, 96450 Coburg · barrierefrei
Max-Böhme-Ring 7, 96450 Coburg
Bahnhofstraße 21-23, 96450 Coburg · barrierefrei
Kükenthalstraße 19, 96450 Coburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pfarrgasse 10, 96237 Ebersdorf b.Coburg · 9 km
Gemeinde Föritztal · 14 km
An der Steinach 29A, 96524 Gemeinde Föritztal · 14 km · barrierefrei
Sonneberger Straße 27, 96465 Neustadt bei Coburg · 14 km
Max-Roesler-Straße 7, 96476 Bad Rodach · 15 km
Eichenweg 13, 96215 Lichtenfels · 16 km
Am Kurpark 6, 96231 Bad Staffelstein · 17 km · barrierefrei
Friesenstraße 1a, 96515 Sonneberg · 18 km · barrierefrei
Dammstraße 3, 96515 Sonneberg · 18 km
Viktor-von-Scheffel-Straße 11, 96231 Bad Staffelstein · 18 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Coburg
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.