emida Leguna Residenz
Am Rehmen 7, 31618 Liebenau (Landkreis Nienburg/Weser) · barrierefrei
Pflegeheim in Liebenau (Landkreis Nienburg/Weser) (Landkreis Nienburg/Weser). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Rehmen 7, 31618 Liebenau (Landkreis Nienburg/Weser) · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
An der Aue 11, 31595 Steyerberg · 6 km
Ginsterweg 1, 31628 Landesbergen · 6 km
Bremer Berg 6, 31608 Marklohe · 7 km · barrierefrei
Am Goldberg 1, 31608 Marklohe · 8 km · barrierefrei
Hannoversche Straße 36, 31582 Nienburg/Weser · 9 km
Marienstraße 3, 31582 Nienburg/Weser · 9 km · barrierefrei
Rühmkorffstraße 7-9, 31582 Nienburg/Weser · 9 km
Im Meerbachbogen 20, 31582 Nienburg/Weser · 10 km
Kleine Geest 19, 31592 Stolzenau · 10 km · barrierefrei
Dorfstraße 1, 31592 Stolzenau · 10 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.