Pflegeheime in Maintal
Pflegeheime in Maintal (Main-Kinzig-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kleeblatt Seniorenzentren in Maintal
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In der Umgebung von Maintal
Altenwohnanlage St. Nikolaus
Robert-Schuman-Straße 2, 63165 Mühlheim am Main · 2 km
Senioren-Zentrum Mühlheim
Offenbacher Straße 17, 63165 Mühlheim am Main · 2 km · barrierefrei
Anni-Emmerling-Haus
Offenbach am Main · 3 km
Altenwohnheim
Thomas-Mann-Straße 35-37, 63165 Mühlheim am Main · 3 km
Altenwohnanlage der Luisa-Haeuser-Frauenstiftung
Am Roten Graben 7-11, 60386 Frankfurt am Main · 4 km
Heinrich-Schleich-Haus
Bregenzer Straße 23, 60386 Frankfurt am Main · 5 km
Wohnstift Hanau
Hanau · 5 km · barrierefrei
Betreutes Wohnen "Auf der Aue"
Hanau · 6 km
Martin-Luther-Anlage
Martin-Luther-Anlage 8, 63450 Hanau · 6 km · barrierefrei
Ernst-Sopp-Seniorenresidenz
Martin-Luther-Anlage 8a, 63450 Hanau · 6 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.