Pflegeheim am Elzpark
Wasemweg 1, 74821 Mosbach · barrierefrei
Pflegeheime in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Wasemweg 1, 74821 Mosbach · barrierefrei
Tannenweg 12, 74821 Mosbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirstetter Straße 10, 74847 Obrigheim · 4 km
Rechter Weiler 56, Elztal · 5 km
Schloss Horneck 2, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 8 km
Panoramastraße 28, 74831 Gundelsheim (Landkreis Heilbronn) · 8 km
August-Hermann-Francke-Straße 2, 74928 Hüffenhardt · 8 km
Neunkirchen (Neckar-Odenwald-Kreis) · 11 km
Wildparkstraße 8, 74869 Schwarzach · 11 km
Siglinger Straße 2/1, 74861 Neudenau · 12 km
Fronackerstraße 43, 74906 Bad Rappenau · 12 km
Salinenstraße 20, 74906 Bad Rappenau · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.