Seniorenpflegeheim "Wasserschloss Großpaschleben"
Im Jutshowwe 3, 06386 Osternienburger Land · barrierefrei
Pflegeheim in Osternienburger Land (Anhalt-Bitterfeld). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Im Jutshowwe 3, 06386 Osternienburger Land · barrierefrei
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Lange Straße 38, 06366 Köthen (Anhalt) · 3 km · barrierefrei
Lindenstraße 10, 06366 Köthen (Anhalt) · 3 km
Wallstraße 27, 06366 Köthen (Anhalt) · 3 km · barrierefrei
Am Wasserturm 52a/b, 06366 Köthen (Anhalt) · 4 km
An der Rüsternbreite 23a, 06366 Köthen (Anhalt) · 4 km
Maxim-Gorki-Straße 38, 06366 Köthen (Anhalt) · 4 km
Maxim-Gorki-Straße 38, 06366 Köthen (Anhalt) · 4 km
Dessauer Landstraße 54, 06385 Aken (Elbe) · 10 km · barrierefrei
Stauffenbergstraße 18, 06406 Bernburg · 15 km · barrierefrei
Karl-Marx-Straße 30, 06406 Bernburg · 16 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.