Pflegeheime in Petersberg (Saalekreis)
Pflegeheime in Petersberg (Saalekreis) (Saalekreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Betreungszentrum "Am Merbitzer Berg"Ostrau
Karl-Marx-Straße 61, 06193 Petersberg (Saalekreis) · barrierefrei
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In der Umgebung von Petersberg (Saalekreis)
Betreuungszentrum " Am Merbitzer Berg"
Institut 17, 06193 Wettin-Löbejün · 6 km
Betreuungszentrum Lettewitz
Wettin-Löbejün · 7 km
Haus Schwester Antje
Köthener Straße 13, 06118 Halle (Saale) · 8 km
Hallesche Behindertenwerkstätten e.V.
Blumenauweg 59, Halle (Saale) · 9 km
Haus Curanum
Halle (Saale) · 9 km
Seniorenheim Kröllwitz
An der Petruskirche 16d, 06120 Halle (Saale) · 9 km
Altenpflegeheim "Johannes-Jänicke-Haus"
Burgstraße 45, 06114 Halle (Saale) · 10 km
Altenpflegeheim „Mathilde-Tholuck-Haus“
Mühlweg 2, 06114 Halle (Saale) · 10 km · barrierefrei
ASB Sozialstation
Halle (Saale) · 11 km
Pflegeeinrichtung Haus Luise
Luisenstraße 4, 06108 Halle (Saale) · 11 km
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Häufige Fragen
Wie finde ich schnell einen freien Heimplatz?
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Was ist Kurzzeitpflege?
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.