Seniorendomizil Lochau
Hauptstraße 1d, 06258 Schkopau · barrierefrei
Pflegeheim in Schkopau (Saalekreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hauptstraße 1d, 06258 Schkopau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Meuschauer Straße 10, 12, Merseburg · 4 km
An der Hoffischerei 2, 06217 Merseburg · 4 km · barrierefrei
Oeltzschner Straße 120, 06217 Merseburg · 5 km
Benndorfer Straße 5, 06184 Kabelsketal · 5 km
Joachimstalerstraße 19a, 06132 Halle (Saale) · 5 km
Querfurter Straße 13, 06132 Halle (Saale) · 6 km · barrierefrei
Querfurter Straße 10, 06132 Halle (Saale) · 6 km · barrierefrei
Karl-Barth-Straße 4, 06237 Leuna · 8 km
Beesener Straße 227, 06110 Halle (Saale) · 9 km
Kantstraße 1, 06110 Halle (Saale) · 9 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.