Tages- & Kurzzeitpflege Im Geiseltal
Markt 7, 06242 Braunsbedra
Pflegeheim in Braunsbedra (Saalekreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Markt 7, 06242 Braunsbedra
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Heuweg 19, 06667 Weißenfels · 9 km
Oeltzschner Straße 120, 06217 Merseburg · 10 km
Karl-Barth-Straße 4, 06237 Leuna · 10 km
An der Hoffischerei 2, 06217 Merseburg · 10 km · barrierefrei
Meuschauer Straße 10, 12, Merseburg · 11 km
Selauer Straße 24, 06667 Weißenfels · 11 km · barrierefrei
Otto-Schlag-Straße 32, 06667 Weißenfels · 12 km · barrierefrei
Feldrain 1, 06632 Freyburg (Unstrut) · 13 km
Humboldtstraße 11, 06618 Naumburg (Saale) · 15 km
Thomas-Müntzer-Straße 10a, 06618 Naumburg (Saale) · 16 km
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Braunsbedra
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.