AWO-Seniorenwohn- und Pflegezentrum Petersberg
Alte Ziegelei 15, 36100 Petersberg (Landkreis Fulda)
Pflegeheime in Petersberg (Landkreis Fulda) (Landkreis Fulda). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Alte Ziegelei 15, 36100 Petersberg (Landkreis Fulda)
Rhönbergstraße 60
Schwester-Caritina-Weg 2, 36100 Petersberg (Landkreis Fulda)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Künzeller Straße 40, 36043 Fulda · 3 km
Künzeller Straße 34, 36043 Fulda · 3 km
Friedensstraße 8, 36043 Fulda · 3 km
Boyneburgstraße 1, 36039 Fulda · 3 km
Buseckstraße 12;14, 36043 Fulda · 3 km · barrierefrei
Buseckstraße 10, 36043 Fulda · 3 km · barrierefrei
Rangstraße 33, Fulda · 3 km · barrierefrei
Hundeshagenstraße 1, 36039 Fulda · 3 km
Gambettagasse 1, 36037 Fulda · 3 km · barrierefrei
Gerloser Weg 11, 36039 Fulda · 3 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.