Senioren- und Pflegeheim Wernsdorf
Huthaer Weg 11, 09509 Pockau-Lengefeld
Pflegeheime in Pockau-Lengefeld (Erzgebirgskreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Huthaer Weg 11, 09509 Pockau-Lengefeld
August-Bebel-Weg 22, 09514 Pockau-Lengefeld
Huthaer Weg 11, 09509 Pockau-Lengefeld
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Feierabendheim 2, 09526 Olbernhau · 7 km · barrierefrei
Schulplatz 4, 09579 Grünhainichen · 8 km
Blumenauer Straße 95, 09526 Olbernhau · 8 km
Blumenauer Straße 95, 09526 Olbernhau · 8 km
Freiberger Straße 12, 09575 Eppendorf · 10 km · barrierefrei
Grünthaler Straße 66, 09526 Olbernhau · 11 km
Krankenhausstraße 2, 09526 Olbernhau · 11 km
Krankenhausstraße 2, 09526 Olbernhau · 11 km
Moritz-Nietzel-Straße 12, 09405 Zschopau · 11 km
Am Kurpark 1, 09429 Wolkenstein · 11 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.