advita Zschopau
Moritz-Nietzel-Straße 12, 09405 Zschopau
Pflegeheime in Zschopau (Erzgebirgskreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Moritz-Nietzel-Straße 12, 09405 Zschopau
Rasmussenstraße 8, 09405 Zschopau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Alte Festwiese 2, 09405 Gornau · 3 km
Dittersdorfer Straße 9, 09405 Gornau · 3 km
Schulplatz 4, 09579 Grünhainichen · 6 km
Venusberger Straße 10, 09430 Drebach · 7 km
Eppendorfer Straße 9, 09573 Augustusburg · 7 km
August-Bebel-Weg 22, 09514 Pockau-Lengefeld · 9 km
Am Kurpark 1, 09429 Wolkenstein · 9 km · barrierefrei
Chemnitz · 9 km
Wilhelm-Busch-Straße 61, 09127 Chemnitz · 9 km
Canzlerstraße 12, 09235 Burkhardtsdorf · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Zschopau
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.