Kursana Domizil Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 21-22, 14473 Potsdam
Pflegeheime in Potsdam. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Heinrich-Mann-Allee 21-22, 14473 Potsdam
Leiterstraße 10b, 14473 Potsdam
Am Moosfenn 3, 14478 Potsdam
Hermannswerder 8, 14473 Potsdam
Johannes-Lepsius-Straße 31, 14469 Potsdam
Alexander-Klein-Straße 4, 14469 Potsdam · barrierefrei
Zeppelinstraße 12a, 14471 Potsdam
Hans-Albers-Straße 3, 14480 Potsdam · barrierefrei
Friedrich-Engels-Straße 92, 14473 Potsdam
Hegelallee 22, 14467 Potsdam
Geschwister-Scholl-Straße 60, 14471 Potsdam
Auf dem Kiewitt 39, 14471 Potsdam
Otto-Haseloff-Straße 13, 14480 Potsdam · barrierefrei
Burgstraße 31, 14467 Potsdam · barrierefrei
Röhrenstraße 6, 14480 Potsdam
Eisenhartstraße 14-17, 14469 Potsdam
Hans-Albers-Straße 1A, 14480 Potsdam · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Potsdam
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.