Albert-Schweitzer-Haus
Potsdamer Straße 11, 14513 Teltow · barrierefrei
Pflegeheime in Teltow (Potsdam-Mittelmark). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Potsdamer Straße 11, 14513 Teltow · barrierefrei
Mahlower Straße 148B, 14513 Teltow
Mahlower Straße 163, 14513 Teltow
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Erlenweg 72, 14532 Kleinmachnow · 1 km · barrierefrei
Klausenerstraße 15, 14532 Kleinmachnow · 2 km
Teltower Damm 189-203, 14167 Berlin · 2 km
Sachtlebenstraße 18A, 14165 Berlin · 2 km · barrierefrei
Claszeile 40, 14165 Berlin · 3 km
Förster-Funke-Allee 101, 14532 Kleinmachnow · 3 km · barrierefrei
Teltower Damm 124, 14167 Berlin · 3 km
Prettauer Pfad 40-42, 12207 Berlin · 3 km
Fahrenheitstraße 4, 14532 Kleinmachnow · 4 km · barrierefrei
Fürstenstraße 36, 14163 Berlin · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Teltow
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.