Pflegezentrum Haus Rauschenberg
Auf dem Flur 38, 35282 Rauschenberg
Pflegeheime in Rauschenberg (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Auf dem Flur 38, 35282 Rauschenberg
Auf dem Flur 35, 35282 Rauschenberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mozartstraße 9, 35274 Kirchhain · 6 km
Doberluger Straße 3, 35274 Kirchhain · 6 km · barrierefrei
Lahnstraße 8, 35037 Marburg · 12 km
Magdeburger Straße 10, 35041 Marburg · 12 km
Bornfeldstraße 3, 34630 Gilserberg · 13 km
Barfüßertor 3, 35037 Marburg · 13 km
Auf der Weide 6, 35037 Marburg · 13 km
Bahnhofstraße 5A, 35083 Wetter (Hessen) · 14 km
Bahnhofstraße 5B, 35083 Wetter (Hessen) · 14 km
Pfingstweide 5, 35043 Marburg · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.