Seniorenpark an der Wetschaft
Bahnhofstraße 5B, 35083 Wetter (Hessen)
Pflegeheime in Wetter (Hessen) (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bahnhofstraße 5B, 35083 Wetter (Hessen)
Bahnhofstraße 5A, 35083 Wetter (Hessen)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Magdeburger Straße 10, 35041 Marburg · 7 km
Lahnstraße 8, 35037 Marburg · 10 km
Rotenberg 60a, 35037 Marburg · 11 km
Rotenberg 60, 35037 Marburg · 11 km
Barfüßertor 3, 35037 Marburg · 11 km
Hohe Leuchte 25, 35037 Marburg · 11 km
Ockershäuser Allee 45A, 35037 Marburg · 12 km · barrierefrei
Stiftstraße 25, 35037 Marburg · 12 km
Auf der Weide 6, 35037 Marburg · 12 km
Hardtstraße 3-6, 35075 Gladenbach · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.