DRK Seniorenzentrum Battenberg
Burgbergstraße 5, 35088 Battenberg (Eder)
Pflegeheim in Battenberg (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Burgbergstraße 5, 35088 Battenberg (Eder)
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Hubertusstraße 17, 35099 Burgwald · 8 km
Bottendorfer Straße 2, 35066 Frankenberg (Eder) · 12 km
Auf der Burg 12, 35066 Frankenberg (Eder) · 12 km
Auf der Burg 18, 35066 Frankenberg (Eder) · 12 km
Wilhelmstraße 12-14, 35066 Frankenberg (Eder) · 13 km
Bahnhofstraße 5B, 35083 Wetter (Hessen) · 13 km
Bahnhofstraße 5A, 35083 Wetter (Hessen) · 13 km
Hainstraße 83a, 35216 Biedenkopf · 14 km
Am Altenberg 2, 35216 Biedenkopf · 14 km
An der Gontardslust 11a, 57319 Bad Berleburg · 17 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.