Curavie Seniorenresidenz Bad Laasphe
Gennernbach 15, 57334 Bad Laasphe
Pflegeheim in Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Gennernbach 15, 57334 Bad Laasphe
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Buchenstraße 1-5, 35236 Breidenbach · 6 km
Hainstraße 83a, 35216 Biedenkopf · 9 km
Am Altenberg 2, 35216 Biedenkopf · 10 km
Jahnstraße 47, Dietzhölztal · 12 km
Mühlbachstraße 21, 35719 Angelburg · 12 km
Am Honigbaum 27, 35713 Eschenburg · 13 km
Hauptstraße 29, 35713 Eschenburg · 14 km · barrierefrei
Hauptstraße 29, 35713 Eschenburg · 14 km · barrierefrei
An der Gontardslust 11, 57319 Bad Berleburg · 15 km
An der Gontardslust 11a, 57319 Bad Berleburg · 15 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.