Altenheim Deuz
Kölner Straße 50, 57250 Netphen
Pflegeheime in Netphen (Kreis Siegen-Wittgenstein). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Kölner Straße 50, 57250 Netphen
Brauersdorfer Straße 70, 57250 Netphen · barrierefrei
Bahnhofstraße 64, 57250 Netphen · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zum Mühlenweiher 4, 57234 Wilnsdorf · 5 km
Augraben 15, 57234 Wilnsdorf · 5 km
Südstraße 11, 57074 Siegen · 6 km
Luisenstraße 15, 57076 Siegen · 6 km
Rosterstraße 186, 57074 Siegen · 9 km · barrierefrei
Hengsbachstraße 155, 57080 Siegen · 9 km
Am Witschert 10, 57072 Siegen · 10 km · barrierefrei
Johannes-Rau-Weg 10, 57223 Kreuztal · 10 km
Deichwaldstraße 1, 57223 Kreuztal · 10 km
Ewersbacher Straße 11, 35708 Haiger · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.