Altenpflegeheim Kronberg
Jahnstraße 47
Pflegeheim in Dietzhölztal (Lahn-Dill-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Hauptstraße 29, 35713 Eschenburg · 4 km · barrierefrei
Hauptstraße 29, 35713 Eschenburg · 4 km · barrierefrei
Am Honigbaum 27, 35713 Eschenburg · 4 km
Hindenburgstraße 20, 35684 Dillenburg · 7 km · barrierefrei
Ewersbacher Straße 11, 35708 Haiger · 8 km
Mühlbachstraße 21, 35719 Angelburg · 10 km
Am Stollen 15, 35708 Haiger · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–16:30 Uhr
Gennernbach 15, 57334 Bad Laasphe · 12 km
Buchenstraße 1-5, 35236 Breidenbach · 12 km
Rolfesstraße 30, 35683 Dillenburg · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.