Evang. Seniorenzentrum Rhaudermoor
Ancora-Ring 21, 26817 Rhauderfehn
Pflegeheime in Rhauderfehn (Landkreis Leer). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ancora-Ring 21, 26817 Rhauderfehn
Ancora-Ring 21, 26817 Rhauderfehn
1. Südwieke 205, 26817 Rhauderfehn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 83, 26842 Ostrhauderfehn · 3 km
Liebigstraße 17, 26842 Ostrhauderfehn · 4 km · barrierefrei
Idafehn-Nord 17, 26842 Ostrhauderfehn · 5 km
Bollinger Straße 10, 26683 Saterland - Seelterlound · 8 km
Bürgermeister-Eilers-Straße 1, 26683 Saterland - Seelterlound · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 302, 26683 Saterland - Seelterlound · 11 km
Gasteweg 14, 26847 Detern · 11 km
Gasthauskanal 15, 26871 Papenburg · 12 km
Mühlenweg 11, 26676 Barßel · 12 km
Ellerbrooksweg 20, 26676 Barßel · 13 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.