Altenpflegeheim Berta Börner
Herrmannstraße 37
Pflegeheime in Roßwein (Mittelsachsen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Herrmannstraße 37
Kreuzplatz, 04741 Roßwein · barrierefrei
Rüderstraße 18
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Unnaer Straße 24, 04720 Döbeln · 7 km · barrierefrei
Döbelner Straße 1, 01683 Nossen · 7 km · barrierefrei
Freiberger Straße 76, 01683 Nossen · 8 km
Spülgasse 16, 09661 Hainichen · 11 km
Waldheim · 12 km
Ziegelstraße 25b, 09661 Hainichen · 12 km · barrierefrei
Markt 23, 04746 Hartha · 15 km
Straße des Friedens 10, 04746 Hartha · 15 km · barrierefrei
Dresdener Straße 10, 04746 Hartha · 15 km
Zur Mühle 21, 09306 Erlau · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Roßwein
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.