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Auf der Loh 8, 92253 Schnaittenbach · barrierefrei
Pflegeheim in Schnaittenbach (Landkreis Amberg-Sulzbach). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Auf der Loh 8, 92253 Schnaittenbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Postgasse 10, 92242 Hirschau · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–16:30 Uhr
Klostergasse 15, 92242 Hirschau · 4 km · barrierefrei
Marienstraße 2, 92242 Hirschau · 5 km
Schlachthausstraße 10b, 92224 Amberg · 15 km
Krankenhausstraße 12, 92249 Vilseck · 16 km · barrierefrei
Fleurystraße 26, 92224 Amberg · 16 km · barrierefrei
Fleurystraße 22, 92224 Amberg · 16 km · barrierefrei
Fleurystraße 24, 92224 Amberg · 16 km · barrierefrei
Infanteriestraße 16, 92224 Amberg · 16 km · barrierefrei
Kemnather Straße 1, 92507 Nabburg · 16 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.