Alten- und Pflegeheim St. Konrad
Heinrich-von-Kleist-Straße 10, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Pflegeheime in Weiden in der Oberpfalz. Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Heinrich-von-Kleist-Straße 10, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden in der Oberpfalz · barrierefrei
Friedrich-Ebert-Straße 8, 92637 Weiden in der Oberpfalz · barrierefrei
Erhardstraße 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Herrmannstraße 6, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Maistraße 21, 92637 Weiden in der Oberpfalz · barrierefrei
Leimbergerstraße 44, 92637 Weiden in der Oberpfalz · barrierefrei
Leimbergerstraße 45, 92637 Weiden in der Oberpfalz · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Weiden in der Oberpfalz
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.