Haus der Diakonie
Ostegrund 3, 27419 Sittensen
Pflegeheime in Sittensen (Landkreis Rotenburg (Wümme)). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ostegrund 3, 27419 Sittensen
Up'n Kamp 2, 27419 Sittensen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schmiedeberg 27, 27389 Lauenbrück · 9 km
Im Heidhorn 31, 27389 Lauenbrück · 10 km
Bremer Straße 37, 21255 Tostedt · 13 km · barrierefrei
Große Straße 6a, 27383 Scheeßel · 13 km
Bahnhofstraße 71, 27383 Scheeßel · 13 km
Dieckhofstraße 12, 21255 Tostedt · 14 km
Am Helferichheim 20, 21255 Tostedt · 15 km · barrierefrei
Benkeloher Straße 2, 27383 Scheeßel · 15 km
Mühlenpark 1, 27404 Zeven · 15 km · barrierefrei
Himberg 13, 27389 Fintel · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Sittensen
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.