Haus an der Heide
Am Osterfeld 2, 21435 Stelle · barrierefrei
Pflegeheime in Stelle (Landkreis Harburg). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Osterfeld 2, 21435 Stelle · barrierefrei
Hainfelder Hof 5, 21435 Stelle
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrich-Lichtenauer-Allee 3, 21423 Winsen (Luhe) · 7 km
Mattenmoorstraße 5, 21217 Seevetal · 7 km
Maschener Kirchweg 31, 21218 Seevetal · 8 km
Winsener Landstraße 12, 21217 Seevetal · 9 km · barrierefrei
Kapellenweg 103, 21077 Hamburg · 10 km
Hauptstraße 1, 21441 Garstedt · 11 km · barrierefrei
Lürader Weg 2, 21077 Hamburg · 11 km · barrierefrei
Ernst-Bergeest-Weg 63, 21077 Hamburg · 12 km
Binnenfeld 60, 21077 Hamburg · 12 km · barrierefrei
Neue Straße 26, 21073 Hamburg · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.