Jan Reiners Seniorenzentrum
Bremer Landstraße 3d, 27412 Tarmstedt · barrierefrei
Pflegeheime in Tarmstedt (Landkreis Rotenburg (Wümme)). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Bremer Landstraße 3d, 27412 Tarmstedt · barrierefrei
Zum Eichenbruche 1, 27412 Tarmstedt · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 40, 27412 Wilstedt · 3 km
Grasberg · 6 km
Hans-am-Ende-Weg 2, 27726 Worpswede · 10 km
Losberg 31, 28870 Ottersberg · 10 km · barrierefrei
Bergstraße 18, 27726 Worpswede · 10 km
Molkereistraße 17, 28870 Ottersberg · 12 km · barrierefrei
Falkenberger Landstraße 70, 28865 Lilienthal · 12 km
Große Straße 1, 28870 Ottersberg · 13 km · barrierefrei
Ottersberg · 14 km
An der Martinskirche 10, 28865 Lilienthal · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.