Cura Seniorencentrum Lilienthal
Falkenberger Landstraße 70, 28865 Lilienthal
Pflegeheime in Lilienthal (Landkreis Osterholz). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Falkenberger Landstraße 70, 28865 Lilienthal
Neuenkirchener Weg 52, 28865 Lilienthal
An der Martinskirche 10, 28865 Lilienthal
Bahnhofstraße 3, 28865 Lilienthal
Doktor-Sasse-Straße 14, 28865 Lilienthal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bremen · 6 km · barrierefrei
Brucknerstraße 15, 28359 Bremen · 6 km · barrierefrei
Oberneulander Landstraße 70, 28355 Bremen · 6 km
Riekestraße 2, 28359 Bremen · 6 km
Bremen · 6 km
Bremen · 6 km · barrierefrei
Marcusallee 2, 28359 Bremen · 6 km
Marcusallee 39, 28359 Bremen · 6 km
Bremen · 7 km · barrierefrei
Mühlenfeldstraße 38, 28355 Bremen · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.