Seniorenzentrum Rosenpark
Am kleinen Zeckernberg 1, 91486 Uehlfeld
Pflegeheim in Uehlfeld (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am kleinen Zeckernberg 1, 91486 Uehlfeld
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Ezzilostraße 1, 91315 Höchstadt an der Aisch · 8 km
An den drei Kreuzen 13, 91315 Höchstadt an der Aisch · 8 km · barrierefrei
Ansbacher Straße 15, 91413 Neustadt an der Aisch · 13 km · barrierefrei
Hans-Böckler-Straße 2, 91413 Neustadt an der Aisch · 14 km
Würzburger Straße 17, 91074 Herzogenaurach · 16 km
Würzburger Straße 15b, 91074 Herzogenaurach · 16 km
Am Zobelstein 1, 91334 Hemhofen · 16 km
Würzburger Straße 5, 91074 Herzogenaurach · 16 km
Hohner Weg 10, 96132 Schlüsselfeld · 16 km
Erlanger Straße 35a, 91074 Herzogenaurach · 17 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.