Haus Phönix Veitsbronn
Nürnberger Straße 7, 90587 Veitsbronn
Pflegeheim in Veitsbronn (Landkreis Fürth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Nürnberger Straße 7, 90587 Veitsbronn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Konferenzhalle 2, 90617 Puschendorf · 4 km
Graf-Pückler-Limpurg-Straße 77, 90768 Fürth (Bayern) · 4 km · barrierefrei
Fürth (Bayern) · 4 km · barrierefrei
Obere Bahnhofstraße 8, 90556 Cadolzburg · 6 km · barrierefrei
Erlanger Straße 35a, 91074 Herzogenaurach · 7 km
Würzburger Straße 5, 91074 Herzogenaurach · 7 km
Würzburger Straße 15b, 91074 Herzogenaurach · 7 km
Würzburger Straße 17, 91074 Herzogenaurach · 7 km
Friedrich-Ebert-Straße 4, 90766 Fürth (Bayern) · 7 km · barrierefrei
Stiller Winkel 14, 90766 Fürth (Bayern) · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.