Gustav Adolf Heim
Burgfarrnbacher Straße 105, 90513 Zirndorf · barrierefrei
Pflegeheime in Zirndorf (Landkreis Fürth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Burgfarrnbacher Straße 105, 90513 Zirndorf · barrierefrei
Marie-Juchacz-Straße 2, 90513 Zirndorf
Thomas-Mann-Straße 2, 90513 Zirndorf · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Saalfelder Straße 22a, 90522 Oberasbach · 1 km
Stiftsstraße 12, 90522 Oberasbach · 2 km
Steubenstraße 31, 90763 Fürth (Bayern) · 3 km · barrierefrei
Liesl-Kießling-Straße 65, 90763 Fürth (Bayern) · 3 km
Benno-Mayer-Straße 5, 90763 Fürth (Bayern) · 4 km
Fronmüllerstraße 129, 90763 Fürth (Bayern) · 4 km
Marsweg 19, 90763 Fürth (Bayern) · 4 km
Stiller Winkel 14, 90766 Fürth (Bayern) · 4 km · barrierefrei
Foerstermühle 8, 90762 Fürth (Bayern) · 4 km
Friedrich-Ebert-Straße 4, 90766 Fürth (Bayern) · 4 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Zirndorf
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.