Alexanderstift
Schloßstraße 39, 73660 Urbach · barrierefrei
Pflegeheime in Urbach (Rems-Murr-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schloßstraße 39, 73660 Urbach · barrierefrei
Schloßstraße 37, 73660 Urbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Johann-Philipp-Palm-Straße 44, 73614 Schorndorf · 3 km
Burgstraße 36, 73614 Schorndorf · 4 km
Schlichtener Straße 51, 73614 Schorndorf · 4 km
Ebersbacher Weg 30, 73614 Schorndorf · 5 km
Schorndorfer Straße 88, 73642 Welzheim · 7 km · barrierefrei
Schorndorfer Straße 8, 73650 Winterbach · 7 km · barrierefrei
Haubenwasenhof 1, 73553 Alfdorf · 8 km
Haubenwasenhof 2, 73553 Alfdorf · 8 km · barrierefrei
Bronnwiesenweg 11, 73635 Rudersberg · 8 km
Am Haldenberg 10, 73547 Lorch (Ostalbkreis) · 8 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.