Johannes-Schrey-Haus
Maria-Mandel-Straße 2, 68519 Viernheim
Pflegeheime in Viernheim (Kreis Bergstraße). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Maria-Mandel-Straße 2, 68519 Viernheim
Carlo-Mierendorff-Straße 1, 68519 Viernheim
Spitalplatz 3-5, 68519 Viernheim · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Muckensturmer Straße 44, 68542 Heddesheim · 3 km · barrierefrei
Röntgenstraße 5, 69469 Weinheim · 5 km
Röntgenstraße 5, 69469 Weinheim · 5 km
Unionstraße 8-10, 68309 Mannheim · 5 km
Planetenweg 17-19, 68305 Mannheim · 5 km
Abendröte 57, 68305 Mannheim · 5 km
Dürkheimer Straße 93, 68309 Mannheim · 6 km · barrierefrei
Theodor-Storm-Straße 100, 68259 Mannheim · 6 km
Waldpforte 90-96, 68305 Mannheim · 6 km · barrierefrei
Riedweg 2, 69493 Hirschberg an der Bergstraße · 6 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Viernheim
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.