Rhein-Pfalz-Stift
Sophie-Scholl-Straße 1, 67165 Waldsee · barrierefrei
Pflegeheim in Waldsee (Rhein-Pfalz-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Sophie-Scholl-Straße 1, 67165 Waldsee · barrierefrei
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Speyerer Straße 8 - 10, 67141 Neuhofen · 3 km
Speyerer Straße 10a, 67141 Neuhofen · 3 km
Speyerer Straße 10b, 67141 Neuhofen · 3 km
Speyerer Straße 10c, 67141 Neuhofen · 3 km
Hans-Purrmann-Straße 31, Schifferstadt · 4 km · barrierefrei
Hoher Weg 45-47, 67065 Ludwigshafen am Rhein · 5 km · barrierefrei
Gabriele-Münter-Straße 1, 67067 Ludwigshafen am Rhein · 5 km · barrierefrei
Moltkestraße 62, 67122 Altrip · 6 km
Weinbietstraße 34, 67065 Ludwigshafen am Rhein · 7 km · barrierefrei
Weinbietstraße 36, 67065 Ludwigshafen am Rhein · 7 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.