INCURA Senioren-Residenz Sankt Sebastian
Speyerer Straße 4, 67373 Dudenhofen
Pflegeheim in Dudenhofen (Rhein-Pfalz-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Speyerer Straße 4, 67373 Dudenhofen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Speyer · 2 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 10:00–14:00 Uhr · Freitag: 10:00–12:00 Uhr
Schützenstraße 18c, 67346 Speyer · 3 km · barrierefrei
Burgstraße 34-36, 67346 Speyer · 3 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 56a, 67346 Speyer · 3 km · barrierefrei
Else-Krieg-Straße 2, 67346 Speyer · 3 km · barrierefrei
Hans-Purrmann-Straße 31, Schifferstadt · 8 km · barrierefrei
Robertsauer Straße 2, 67360 Lingenfeld · 8 km
Schelmenweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 9 km · barrierefrei
Altlußheimer Straße 59-61, 68809 Neulußheim · 9 km
Adlerstraße 60a, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.