Seniorenzentrum Rebental
Schillerstraße 18 a, 67454 Haßloch
Pflegeheime in Haßloch (Landkreis Bad Dürkheim). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Schillerstraße 18 a, 67454 Haßloch
Heinrich-Brauch-Straße 33, 67454 Haßloch · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gäubahnstraße 2, 67435 Neustadt an der Weinstraße · 5 km · barrierefrei
Finkenweg 5, 67146 Deidesheim · 7 km · barrierefrei
Konrad-Adenauer-Straße 49, 67433 Neustadt an der Weinstraße · 8 km
Haardter Straße 6, 67433 Neustadt an der Weinstraße · 8 km
Erkenbrechtstraße 38, 67434 Neustadt an der Weinstraße · 8 km
Ute-Ruhnke-Straße 2, 67125 Dannstadt-Schauernheim · 9 km
Talmühlenstraße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße · 9 km · barrierefrei
Hans-Purrmann-Straße 31, Schifferstadt · 10 km · barrierefrei
Wachenheim an der Weinstraße · 10 km · barrierefrei
Speyerer Straße 4, 67373 Dudenhofen · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.