Seniorenstift zur Dannstädter Höh
Ute-Ruhnke-Straße 2, 67125 Dannstadt-Schauernheim
Pflegeheim in Dannstadt-Schauernheim (Rhein-Pfalz-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Ute-Ruhnke-Straße 2, 67125 Dannstadt-Schauernheim
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Oggersheimer Straße 38, 67112 Mutterstadt · 4 km
Neustadter Ring 2, 67067 Ludwigshafen am Rhein · 6 km
Wormser Straße 10, 67133 Maxdorf · 7 km
Hans-Purrmann-Straße 31, Schifferstadt · 7 km · barrierefrei
Kallstadter Straße 9, 67067 Ludwigshafen am Rhein · 8 km · barrierefrei
Kallstadter Straße 15, 67067 Ludwigshafen am Rhein · 8 km · barrierefrei
Heinrich-Brauch-Straße 33, 67454 Haßloch · 8 km · barrierefrei
Hoher Weg 45-47, 67065 Ludwigshafen am Rhein · 8 km · barrierefrei
Keltenstraße 9b, 67071 Ludwigshafen am Rhein · 8 km · barrierefrei
Gabriele-Münter-Straße 1, 67067 Ludwigshafen am Rhein · 8 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.