Otto-Mühlschlegel-Haus
Strümpfelbacher Straße 61-63, 71384 Weinstadt · barrierefrei
Pflegeheime in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Strümpfelbacher Straße 61-63, 71384 Weinstadt · barrierefrei
Grunbacher Straße 2-6, 71384 Weinstadt · barrierefrei
Buchhaldenstraße 2, 71384 Weinstadt · barrierefrei
Luitgardstraße 4, 71384 Weinstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Vom-Stein-Straße 10, 73630 Remshalden · 4 km · barrierefrei
Hettlenweg 3, 71404 Korb · 4 km
Am Kätzenbach 48, 71334 Waiblingen · 4 km
Heinrich-Küderli-Straße 12, 71332 Waiblingen · 5 km
Jesistraße 21-23, 71332 Waiblingen · 6 km · barrierefrei
Im Lutzen 3, 73773 Aichwald · 6 km
Forststraße 45, 71364 Winnenden · 6 km · barrierefrei
Stettener Straße 23, 70734 Fellbach · 7 km · barrierefrei
Pfarrstraße 39, 70734 Fellbach · 7 km · barrierefrei
Winnenden · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Weinstadt
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.