Seniorenzentrum Aichwald
Im Lutzen 3, 73773 Aichwald
Pflegeheim in Aichwald (Landkreis Esslingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Im Lutzen 3, 73773 Aichwald
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Buchhaldenstraße 2, 71384 Weinstadt · 3 km · barrierefrei
Goerdelerweg 67-71, 73732 Esslingen am Neckar · 4 km
Bachstraße 36, 73776 Altbach · 5 km
Luitgardstraße 4, 71384 Weinstadt · 5 km
Strümpfelbacher Straße 61-63, 71384 Weinstadt · 5 km · barrierefrei
Esslingen am Neckar · 5 km
Weiherstraße 41, 73730 Esslingen am Neckar · 5 km
Seracher Straße 44, 73732 Esslingen am Neckar · 5 km · barrierefrei
Richard-Hirschmann-Straße 19, 73728 Esslingen am Neckar · 6 km · barrierefrei
Grunbacher Straße 2-6, 71384 Weinstadt · 6 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.