Pflegeheim Berkheim
Badstraße 12, 73734 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Pflegeheime in Esslingen am Neckar (Landkreis Esslingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Badstraße 12, 73734 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Hindenburgstraße 10, 73728 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Hindenburgstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar
Weilstraße 10, 73734 Esslingen am Neckar
Richard-Hirschmann-Straße 19, 73728 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Plochinger Straße 21, 73730 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Allmandgasse 8, 73728 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Seracher Straße 44, 73732 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Weiherstraße 41, 73730 Esslingen am Neckar
Goerdelerweg 67-71, 73732 Esslingen am Neckar
Schelztorstraße, 73728 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Uhlandstraße 15, 73734 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Sulzgrieser Straße 121, 73733 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Sulzgrieser Straße 123, 73733 Esslingen am Neckar · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Esslingen am Neckar
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.