Albrecht-Teichmann-Stift
Christofstraße 1, 73262 Reichenbach an der Fils · barrierefrei
Pflegeheim in Reichenbach an der Fils (Landkreis Esslingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Christofstraße 1, 73262 Reichenbach an der Fils · barrierefrei
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Hochdorf · 2 km · barrierefrei
Johanniterstraße 16, 73207 Plochingen · 3 km
Eisenbahnstraße 54, 73207 Plochingen · 4 km · barrierefrei
Büchenbronner Straße 57, 73061 Ebersbach an der Fils · 4 km
Bahnhofstraße 1, 73061 Ebersbach an der Fils · 5 km · barrierefrei
Notzinger Steige 90, 73230 Kirchheim unter Teck · 5 km
Bachstraße 36, 73776 Altbach · 6 km
Schlierbacher Straße 43, 73230 Kirchheim unter Teck · 6 km
Vor der Sommerweide 55, 73278 Schlierbach · 7 km
Osianderstraße 12, 73230 Kirchheim unter Teck · 7 km
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.